Die Praxis ist vom 01.01.25 bis einschließlich 08.01.25 geschlossen. Wir bitten um Verständnis.

Willkommensbrief für Jugendliche

In der nachfolgenden PDF findest du einen kurzen Willkommensbrief für dich. Hier erfährst du in wenigen Worten, wie die nächsten Schritte für dich in meiner Praxis sein könnten.

Kosten und Abrechnung

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Liegt eine seelische Erkrankung bzw. „Störung“ mit Krankheitswert gemäß der ICD-10 der WHO vor, muss die Therapie bei der Kasse bzw. Beihilfestelle beantragt werden.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der eigenen Versicherung über die spezifischen Anforderungen und den Umfang der Übernahme der Kosten zu informieren.

Die Honorargestaltung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) in Form der Abrechnungsempfehlungen ab dem 01.07.2024. Jeweils am Ende des Monats erhalten sie eine Rechnung. Die Kosten müssen sie sich von der Kasse erstatten lassen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine „Störung“ mit Krankheitswert gemäß der ICD-10 der WHO vorliegt.

Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der eigentlichen Therapie im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden abgeklärt. Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich vollständig übernommen. In welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten für eine anschließende Therapie übernimmt, hängt von der Schwere der Belastung ab und muss der Krankenkasse vor Beginn gemeldet werden bzw. dort beantragt werden.

Die Honorargestaltung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und wird direkt durch mich mit der Kasse abgerechnet.

Es ist auch möglich die Kosten für die Diagnostik und die Therapie selbst zu bezahlen. Dies hat den Vorteil, dass keine Anträge bei der Kasse gestellt werden müssen. Außerdem ist eine größere Anonymität gewahrt, da keine Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt werden. In manchen Fällen ist es auch möglich die Kosten steuerlich gemäß § 33 EStG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ geltend zu machen. Erkundigen sie sich hierzu im Vorfeld bei ihrem Steuerberater.

Die Honorargestaltung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.