Willkommensbrief für Eltern und Betreuende
In der nachfolgenden PDF finden sie einen kurzen Brief, der ihnen knapp erläutert, wie die Abläufe in meiner Praxis sind und welch wichtige Funktion sie in dem Therapieprozess haben.
Kosten und Abrechnung
Privat Versicherte und Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Liegt eine seelische Erkrankung bzw. „Störung“ mit Krankheitswert gemäß der ICD-10 der WHO vor, muss die Therapie bei der Kasse bzw. Beihilfestelle beantragt werden.
Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der eigenen Versicherung über die spezifischen Anforderungen und den Umfang der Übernahme der Kosten zu informieren.
Die Honorargestaltung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) in Form der Abrechnungsempfehlungen ab dem 01.07.2024. Jeweils am Ende des Monats erhalten sie eine Rechnung. Die Kosten müssen sie sich von der Kasse erstatten lassen.
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine „Störung“ mit Krankheitswert gemäß der ICD-10 der WHO vorliegt.
Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der eigentlichen Therapie im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden abgeklärt. Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich vollständig übernommen. In welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten für eine anschließende Therapie übernimmt, hängt von der Schwere der Belastung ab und muss der Krankenkasse vor Beginn gemeldet werden bzw. dort beantragt werden.
Die Honorargestaltung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und wird direkt durch mich mit der Kasse abgerechnet.
Selbstzahler
Die Honorargestaltung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.